!!! WICHTIG !!!
Folgend stehen Ihnen der Lizenzantrag sowie der dazugehörige Leitfaden der F.L.S.C. zur Verfügung.
Wir erinnern daran dass der/die Antragssteller(in) ein Passfoto zwecks Vervollständigung des Antrags an den/die Technische(n) Sekretär(in) weiterleiten muss.
Sollte dies nicht erfüllt werden so kann die F.L.S.C. Ihnen keine Garantie auf Starterlaubnis erteilen.
Der Antragssteller/Vereinssekretär oder -befugte füllt das Formular online für den Lizenz-Antrag aus:
Alle Linien müssen ausgefüllt werden
Die entsprechende/gewünscht Lizenznummer (Startnummer) ist oben rechts einzutragen
Der Antrag wird in 2facher Ausführung (automatisch) ausgedruckt und vom Antragssteller und Präsidenten(im Falle eines Vereins) bzw. nur vom Antragssteller (im Falle Individuell) unterschrieben.
Nach Unterschrift wird Teil 1 (Copy A) vom Antragssteller für seine Buchhaltung zurückbehalten.
Der Teil 2 (Copy B) wird an den/die Kassierer(in) vorzugsweise per Mail, alternativ per Post weitergeleitet. Falls per Mail weitergeleitet, muss das Original zu späterem Zeitpunkt an den/die Kassierer(in) nachgereicht werden.
Wie auf dem Lizenzantrag vermerkt muss pro Lizenzantrag der Betrag von 15.00€ (pro Lizenz) auf das Konto der F.L.S.C. (BGLLLULL - IBAN LU28 0030 0239 6641 0000) überwiesen werden. Bei der Überweisung muss die Referenz (Bsp: LIZ-2025-41 für Lizenznehmer mit der Startnummer 41 resp. LIZ-2025-41/42/43/… für die Lizenznehmer mit den Startnummern 41/42,43, …) genau angegeben werden um den Antrag zu validieren.
Der/die Kassierer(in) prüft die Bezahlung des Antrags.
Nach Bestätigung der Bezahlung leitet der/die Kassierer(in) den Antrag mit einem Vermerk „bezahlt“ an den/die Technische(r) Sekretär(in) weiter um eine gültige Lizenz anzufertigen.
Gültige Lizenzanträge müssen per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Anfrage bezahlt werden und das Geld spätestens einen Werktag vor einem Renntag eingegangen sein. Das Mitführen eines entsprechenden Bankauszugbelegs ist empfohlen.
Lizenzanträge können ebenfalls am Renntag selbst bis spätestens 10:30 Uhr in bar beglichen werden. Dem Antragssteller wird eine Quittung ausgestellt.
Die bezahlten Lizenzanträge werden von dem/der Kassierer(in) unter der Referenz-Nummer (LIZ-2025-Lizenznummer) abgeheftet und im Kassenbuch eingetragen.
Bei Unklarheiten und/oder weiteren Informationen kann man sich bei dem/der Kassierer(in) bzw. dem/der Technischen Sekretär(in) informieren.